Die medizinische Behandlung ausländischer

Informationen über die medizinische Behandlung ausländischer Kranken im Zsigmondy Vilmos Heilbadkrankenhaus Harkány

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie die Bürger von Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz können die medizinischen Dienstleistungen mit Vorzeigen ihrer EU-Karten, E112 oder S2 Formularen unter gleichen Bedingungen mit den ungarischen Krankenversicherten in Anspruch nehmen:

 

·     Die nötigen medizinischen Versorgungen aufgrund ihrer EU-Karten (die sofortige Behandlung, und die nach der Meinung des Arztes  innerhalb von 3 Monaten unbedingt nötige Behandlung),

·     Die geplante medizinische Betreuung aufgrund der E112 oder S2 Formulare. Zur Inanspruchnahme der geplanten medizinischen Behandlung ist die Zustimmung der  Versicherungsanstalt des Ausländers nötig. Für dessen Nachweis dienen die E112 und S2 Formulare.

 

Im Rahmen der Ambulanten Pflege:

Verfügt der ausländische Kranke über eines der obengenannten Dokumente, dann beziehen sich die gleichen Regeln auf ihn, wie auf die ungarischen Versicherten. Das heißt:

·     Er muss über eine Überweisung des Hausarztes verfügen.

·     Er muss um einen Termin für unsere Praxis bitten, es besteht nicht die Möglichkeit, außer der Reihe daranzukommen.

·  Vom Facharzt bekommt er eine Verordnung und zwei Behandlungsblätter über die Dienstleistungen des Heilbads. 


Im Rahmen der Stationären Versorgung:

·    Der ausländische Kranke soll auch über eine Überweisung vom Hausarzt und dem Facharzt verfügen.

·     Seine Angaben kommen ins Überweisungs-Behandlungssystem.

·     Aufgrund der Entscheidung der Beurteilungskommission, indem es nicht als dringend gilt – wird der Kranke in die öffentliche Warteliste des gegebenen Berufes eingeordnet, ebenso, wie die ungarischen Kranken.  

·    Nach seiner Einberufung wird er an der gleichen Versorgung beteiligt, wie die ungarischen versicherten Kranken, und die von ihm zu zahlenden Überpreise stimmen auch mit denen überein.

 

Diejenige, die ohne Formular und aus den, außerhalb der im Absatz eins aufgezählten Ländern gekommenen Kranken können unsere Dienstleistungen mit der Erstattung des Preises der Dienstleistungen, als Zahlkranken in Anspruch nehmen:

 

Wenn der ausländische Kranke über keine EU-Karte, E112 oder S2 Formulare verfügt, soll er den in unserer Preisliste festgelegten Preis bezahlen.

 

Dafür bieten wir

· eine sofortige ärztliche Versorgung und vordringliche Unterbringung

·    die Behandlungen können auf für gesonderten Zahlkranken aufgehaltene Termine geplant werden

·   Im Fall der Inanspruchnahme der Hoteldienstleistung sind die Unterbringung in Doppelbettzimmern und die Vollpension im Preis inbegriffen.